Abgeschickt von Guido am 12 Mai, 2004 um 18:41:04:
Antwort auf: Nachfrage: Nicht Saisonkennzeichen, sondern im Winter vorübergehend stillgelegt. Was wäre dann??? (o.T.) von Ralf (Webmaster) am 11 Mai, 2004 um 20:58:49:
Gibt es eine Steuerrückzahlung bei vorübergehend stillgelegtem Fahrzeug mit H-Kennzeichen?
Hiernach (siehe Link)ist eine Steuerrückzahlung auch mit H-Kennzeichen möglich, aber sicher bin ich mir nicht!
Sollte man vielleicht beim Strassenverkehrsamt nachfragen, oder hat sonst jemand Erfahrungen mit diesem Thema ?
mfg,Guido